Informationen zu den Neuwahlen von Schöffinnen und Schöffen in 2023
Kursnummer: AG0111
Info:
Nach §30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Richterin oder Richter der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter gleichgestellt. Im Vorfeld zur Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen in 2023 bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Schöffenverband Bayern https://www.schoeffen-bayern.de/ Informationen über das Wahlverfahren sowie über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen veranstaltet die vhs Amberg diese Informationsveranstaltung.
Der Dozent, Herr Schmidt, war sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in verschiedenen Managementpositionen in einem großen deutschen Industrieunternehmen tätig. In dieser Zeit führte er sowohl Lehrtätigkeiten an der Universität Erlangen-Nürnberg durch als auch später innerbetriebliche Weiterbildungen in Unternehmen.
Seit seiner Pensionierung übt Hr. Schmidt eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe am Landgericht Nürnberg-Fürth aus und verantwortet in diesem Zusammenhang auch das Amt als Schatzmeister im Vorstand des Verbandes der Schöffinnen und Schöffen in Bayern e.V.
Bitte mit bringen: Schreibmaterial
Kosten: 0,00 €
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